Eingangsverfahren
Ist die Werkstatt der richtige Ort für Sie? Wenn ja, in welchen Bereichen möchten Sie sich qualifizieren? Welches könnten Ihre Lerninhalte sein? Und welche berufliche Entwicklung wollen Sie längerfristig nehmen?
Die Antworten auf diese Fragen finden Sie mit uns gemeinsam in den ersten drei Monaten Ihrer Zugehörigkeit zur Werkstatt im St. Johannesstift Ershausen heraus, im sogenannten Eingangsverfahren.
Das oberste Ziel ist eine Befähigung unserer Teilnehmer für eine Anstellungsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und besteht aus folgenden Elementen:
- Orientierungsphase innerhalb der Werkstatt
- Kennenlernen unterschiedlicher Qualifizierungs- und Berufsfelder
- Durchführung von Arbeitserprobungen in den Berufsfeldern:
- Festlegen der künftigen Qualifizierungs- und Berufsfelder
- Erstellen eines individuellen Eingliederungsplanes
Der begleitende Dienst berät und unterstützt Sie in allen weiteren Fragen.
Berufsbildungsbereich
Sie gehören zum Personenkreis der Menschen mit Behinderung und suchen einen Platz für Ihre berufliche Qualifikation und Rehabilitation?
Bei uns finden Sie eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einstieg in Ihr Berufsleben.
Nach dem Eingangsverfahren können Sie in den Berufsbildungsbereich wechseln. Die Ausbildung im Berufsbildungsbereich dauert in der Regel zwei Jahre. Schwerpunkt der Berufsbildungsmaßnahmen ist die fachpraktische sowie die fachtheoretische Qualifizierung entsprechend der persönlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Wünsche des Teilnehmers.
Zu diesem Zweck stehen Ihnen verschiedene Berufsfelder zur Verfügung:
Sie erwerben hier auch Schlüsselqualifikationen wie Ausdauer, Konzentration, Arbeitsmotivation und Arbeitsdisziplin sowie soziale und lebenspraktische Kompetenzen. Über Ihre beruflichen Qualifikationen erhalten Sie zum Abschluss Ihrer beruflichen Bildungsmaßnahme ein Zertifikat. Am Ende des Berufsbildungsbereiches wird in Abstimmung mit Ihnen und den Leistungsträgern eine Perspektive für Ihre weitere Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt. Es wird entschieden, ob eine Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt erfolgen soll oder ob es andere Möglichkeiten für weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen außerhalb der Werkstatt gibt.
Der begleitende Dienst berät und unterstützt Sie in allen weiteren Fragen.